Überspannungsschutz ist jetzt Pflicht !

Publiziert in News & Aktuelles
Freitag, 11.01.2019
Überspannungsschutz ist jetzt Pflicht !

Seit Oktober 2016 ist bei der Errichtung von Wohnbauten und Zweckbauten der Überspannungsschutz Pflicht !

 Grundlagen hierfür sind:

  • die VDE Normen DIN VDE 0100-443
  • die VDE Normen DIN VDE 0100-534

DIN VDE 0100-443 WANN ist der Überspannungsschutz einzubauen ?

DIN VDE 0100-534 WIE und WELCHE Schutzmaßnahmen sind zu installieren ?

Durch die neue Aufbereitung und Überarbeitung dieser Normen haben sich die Anfordeungen an den Überspannungsschutz wesentlich erhöht .

Ende der Übergangsfrist!

Achtung: Am14.12.2018 ist die Übergangsfrist für die DIN VDE 0100-443/-534 abgelaufen. Damit ist Überspannungsschutz nun im privaten Wohnungsbau und im kleinen Gewerbebau grundsätzlich Pflicht.Alle Anlagen, dievorder Veröffentlichung der beiden Normen, also am 01.10.2016, geplant aber noch nicht fertiggestellt wurden,müssen nun an diese Normen angepasst, ggf.nachgerüstet werden.

 

 

DIN VDE 0100-443: Welche Neuerungen gab es ?

1) Überspannungsschutz in allen neu geplanten Gebäuden verpflichtend

Der Einbau von Überspannungs-Schutzeinrichtungen ist nun erforderlich, wenn kurzzeitige Überspannungen Auswirkungen haben können auf:

  • NEU: Ansammlungen von Personen z. B. in großen (Wohn-) Gebäuden, Büros, Schulen
  • NEU: Einzelpersonen, z. B. in Wohngebäuden und kleinen Büros, wenn in diesen Gebäuden Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II installiert werden. Derartige Betriebsmittel sind beispielsweise Haushaltsgeräte, tragbare Werkzeuge und empfindliche elektronische Geräte.

Bei dieser Neuregelung muss nun in allen ab 1. Oktober 2016 geplanten Gebäuden Überspannungsschutz installiert werden – auch im Wohnungs- und Zweckbau!

 

2) Berücksichtigung eigenerzeugter Schaltüberspannungen

Jetzt werden die durch das Betriebsmittel selbst erzeugten Schaltüberspannungen in der Norm berücksichtigt. Verursacher von derartigen Überspannungen sind z. B.

  • Schalten hoher induktiver, kapazitativer Lasten wie Klimaanlagen, Umrichter
  • Schalten hoher Lastströme wie Durchlauferhitzer
  • Zuschalten einer Generatoreinspeisung

Bisher wurden nur Schutzmaßnahmen gefordert für Überspannungen, die von außen über die Netzversorgung auftreten.

 

DIN VDE 0100-534: Welche Neuerungen gab es ?

1) Einbauort der Überspannungs-Schutzeinrichtung

Das Überspannungsschutzgerät muss so nah wie möglich am Einspeisepunkt der elektrischen Anlage eingebaut werden.

Bei der Installation in einem Wohngebäude ist der optimale Einbauort im unteren Anschlussraum des Zählerschrankes.

In neuen Zählerschränken ist hier ein 40mm-Sammelschienensystem vorhanden, auf der das Überspannungsschutzgerät mit Aufrasttechnik schnell montiert werden kann.

Darüber hinaus sind auch potenzielle Störquellen zu berücksichtigen. In diesem Fall muss das Schutzgerät ebenfalls so nah wie möglich am Verursacher eingebaut werden.

 

2) Schutzbereich von Überspannungsschutzgeräten

Der wirksame Schutzbereich von Überspannungsschutzgeräten wird erstmals in der Norm berücksichtigt.

Gemeint ist der max. zulässige Abstand zwischen Überspannungsableiter und den zu schützenden Geräten.

Dieser sollte nicht mehr als 10 m Leitungslänge betragen.

Kann der Abstand nicht eingehalten werden, ist ein zusätzlicher Überspannungsableiter so nah wie möglich am zu schützenden Gerät einzubauen.

 

 Ihre Vorteile:

  • Wartungsfreie, leckstromfreie und langlebige Funkenstreckentechnologie
  • Schutz des Elektronischen Zählers
  • Einsatz im Vorzählerbereich
  • Einfache und zeitsparende Montage
  • Mehr Platz im Nachzählerbereich
  • Erfüllt die Forderungen der gültigen VDN-Richtlinie

 

Wenn Ihr hierzu Info´s benötigt -> Wir helfen euch gern weiter !

Euer Team von BSH Hofmann

 

Quelle: www.dehn.de

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